Allgemeine Geschäftsbedingungen SAC Ausbildung
Anmeldungen
Die Anmeldung für einen Anlass aus dem SAC-Ausbildungsprogramm erfolgt schriftlich (Anmeldekarte oder Anmeldeformular SAC-Homepage). Sie ist verbindlich, sobald sie bei der Geschäftsstelle eingetroffen ist. Mit der Anmeldung werden diese AGB Bestandteil des Vertrages zwischen Teilnehmer und SAC.
Teilnahmevoraussetzungen
Für sämtliche Anlässe ist eine gute Gesundheit und Kondition sowie eine bergtaugliche Ausrüstung erforderlich. Der Bergführer kann Teilnehmer vor oder während des Anlasses ausschliessen, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen.
Die Teilnehmer haben die Anweisungen der Bergführer strikte zu befolgen, andernfalls sie ausgeschlossen werden können. Bei Ausschluss aus den obgenannten Gründen bleibt der gesamte Preis geschuldet resp. erfolgt keine Rückerstattung.
Leistungen
Im Preis inbegriffen sind Unterkunft, Verpflegung (gemäss Detailprogramm) sowie die Führerkosten. Die Getränke, Zwischenverpflegung und allfällige zusätzliche Reisekosten gehen zu Lasten der Teilnehmer.
Zahlungsbedingungen
Der gesamte Preis ist bis 7 Tage vor Beginn des Anlasses an den SAC zu bezahlen. Trifft die Zahlung nicht termingerecht ein, so kann der SAC den Vertrag auflösen und die Rücktrittskosten (siehe unten) verlangen.
Teilnehmerzahl
Für jeden Anlass ist eine Mindestteilnehmerzahl erforderlich (kann auf der Geschäftsstelle angefragt werden). Wird die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, kann der SAC den Anlass unmittelbar nach Ablauf der Anmeldefrist absagen. Die bezahlten Kosten werden den Teilnehmern zurückerstattet. Weitergehende Forderungen sind ausgeschlossen.
Rücktritt durch den Kunden
Meldet sich ein Teilnehmer bis 31 Tage vor Kursbeginn ab, wird eine Bearbeitungsgebühr von CHF 50.– erhoben. Bei Nichtteilnahme an des gebuchten Kurses stellt der SAC wie folgt Rechnung.

30 - 20 Tage vor Beginn: 50 % des Preises
19 - 10 Tage vor Beginn: 75 % des Preises
9 - 0 Tage vor Beginn: 100 % des Preises

Massgebend zur Berechnung der Annullierungskosten ist das Eintreffen der Annullierung bei der Geschäftsstelle in Bern (bei Samstagen, Sonntagen und allgemeinen Feiertagen zählt der nächste Werktag).

Annullationskosten und andere Versicherung
Der Abschluss einer Annullationskosten-Versicherung wird empfohlen. Der SAC bietet in Zusammenarbeit mit «Die MOBILIAR» eine vorteilhafte Annullationskosten-Versicherung an. Sie deckt im Rahmen der Allgemeinen Versicherungsbedingungen «MobiTour» die unter dem Punkt «Rücktritt» aufgeführten Kosten, im Maximum 100 % des Preises.
Nicht versichert sind Bearbeitungsgebühren für Rücktritte bis 31 Tage vor Kursbeginn (CHF 50.–).
Tarifgruppe 1 für Kurse/Lager bis CHF 400.–
Tarifgruppe 2 für Kurse/Lager bis CHF 900.–
Tarifgruppe 3 für Kurse/Lager bis CHF 1’300.–
Tarifgruppe 4 für Kurse/Lager bis CHF 2’600.–
Prämie CHF 13.–
Prämie CHF 35.–
Prämie CHF 44.–
Prämie CHF 55.–
Für Kurse/Touren, die mehr als CHF 2’600.– kosten, empfehlen wir den Teilnehmern den Abschluss der MobiTour Multirisk Reiseversicherung der MOBILIAR. Betreffend Prämien und Leistungen informieren wir Sie gerne per Telefon oder Mail.
Jeder Teilnehmer sollte über einen umfassenden Versicherungsschutz bei Unfall und Krankheit inkl. Deckung der (Berg-)Rettungskosten verfügen.
Programmänderungen
Der SAC behält sich das Recht vor, das Programm und die Preise vor Vertragsabschluss zu ändern. Diese Änderungen werden bei Buchung mitgeteilt.
Programmänderungen nach Anmeldung und vor Beginn des Anlasses können nicht ausgeschlossen werden. Der SAC orientiert so rasch als möglich über die Änderungen und deren Auswirkungen auf den Preis.
Programmänderungen während des Anlasses
können aus Witterungs- und anderen objektiven Gründen sowie aus Gründen der Sicherheit notwendig werden. Die Teilnehmer wissen, dass solche Ände-rungen bei jeder Bergtour eintreten können. Der SAC ist ermächtigt, in einem solchen Falle eine ähnliche Tour im gleichen Gebiet durchzuführen, was als korrekte Vertragserfüllung gilt.
Abbruch des Anlasses
Bei vorzeitigem Abbruch des Anlasses von Seiten des Gastes kann keine Rückerstattung erfolgen. Bei Abbruch des Anlasses durch den SAC werden den Teilnehmern die nicht in Anspruch genommenen Übernachtungs-, Verpflegungs- und Führerkosten usw. zurückerstattet.
Haftung
Der SAC haftet im Rahmen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der gesetzlichen Bestimmungen, wobei die Haftung für andere als Personen-schäden auf den doppelten Arrangementpreis begrenzt ist (ausser der Schaden sei vorsätzlich verursacht worden). Vorbehalten bleiben internationale Abkommen und nationale Gesetze mit weitergehenden Haftungsbeschränkungen oder Haftungsausschlüssen.
Keine Haftung besteht für Wertgegenstände, Foto- und Videoausrüstungen usw., Telekommunikationsmittel, Bargeld, Kreditkarten usw.
Der korrekte zeitliche Ablauf des Anlasses kann nicht garantiert werden. Für die Folgen allfälliger Verspätungen wird die Haftung ausgeschlossen.
Die ausservertragliche Haftung richtet sich nach den massgebenden internationalen Abkommen und nationalen Gesetzen. Sollten diese AGB weitergehen-de Haftungsbeschränkungen oder Haftungsausschlüsse enthalten, gehen sie den nationalen Gesetzen und den internationalen Abkommen vor.
Die obgenannten Haftungsbegrenzungen und Haftungsausschlüsse gelten auch für die Haftung der Bergführer. Sollten die massgebenden gesetzlichen Bestimmungen oder internationalen Abkommen weitergehende Haftungsbeschränkungen oder Haftungsausschlüsse vorsehen, so gehen sie diesen AGB vor.
Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Schweizerisches Recht ist anwendbar. Der SAC kann nur an seinem statutarischen Sitz, Bern, eingeklagt werden. Klagen gegen die Bergführer sind nur an deren Sitz resp. Wohnsitz möglich.